> In Anlehnung an Ordnung SIA 142

Damit die Ordnung SIA 142 für Wettbewerbe explizit gilt, braucht es verbindliche Bestimmungen im Programm. Diffuse Formulierungen wie «in Anlehnung an die Ordnung SIA 142» sind nicht nur rechtlich unverbindlich, sondern auch irreführend.

Wollen Auslober die Ordnung SIA 142 für Wettbewerbe anwenden, müssen sie dies im Programm ausdrücklich festhalten. Bei unklaren Formulierungen wie «in Anlehnung an …» bleibt offen, welche Bestimmungen der Ordnung gelten sollen und welche nicht. Auslober, die sich nur auf bestimmte Artikel beziehen wollen, bewegen sich aus rechtlicher Sicht auf unsicherem Terrain. Die am Wettbewerb Teilnehmenden müssen sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben beziehen, um die Anwendung der Ordnung durchsetzen zu können.

> PDF TEC21 35/2013